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Aktenzeichen IV 391/85

Datum 22.12.1885

Leitsatz Wenn die Gütergemeinschaft infolge des Konkurses durch Vertrag aufgehoben worden, können dann die ausgefallenen gütergemeinschaftlichen Gläubiger sich an das später durch Erbanfall von der nicht persönlich verhafteten Ehefrau erworbene Vermögen halten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E4C0293

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