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Aktenzeichen I 371/83
Datum 21.11.1883
Leitsatz 1. Inwieweit kann das Nachverfahren des Urkunden- oder Wechselprozesses auf Einreden erstreckt werden, welche in den Gründen des mit Vorbehalt der Ausführung der Rechte ergangenen Urteiles bereits verworfen sind? 2. Voraussetzungen der Zulassung eines Gegenbeweises gegen einen ausgeschworenen Eid nach §. 428 Abs. 2, bezw. einer Restitutionsklage nach §. 543 Nr. 1 C.P.O. 3. Darf in Ansehung des Gegenbeweises gegen einen ausgeschworenen Eid, wo ein solcher Gegenbeweis überhaupt zulässig ist, je nach Umständen auch auf einen richterlichen Eid nach §. 437 C.P.O. erkannt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E590322
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