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Aktenzeichen I 399/83

Datum 12.12.1883

Leitsatz 1. Ist eine Verbindung der neu aufgefundenen Urkunde mit anderen Beweismitteln zum Zwecke der Begründung der Restitutionsklage nach §. 543 Nr. 7 lit. b C.P.O. zulässig? 2. Unbrauchbarkeit der Eideszuschiebung zur Begründung der Restitutionsklage. 3. Können in der mündlichen Verhandlung über die Restitutionsklage auch andere als die in der Klageschrift erwähnten Restitutionsgründe geltend gemacht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E5A0329

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