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Aktenzeichen I 11/84
Datum 01.03.1884
Leitsatz Genügt bei der Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher die Beglaubigung der zuzustellenden Abschrift des Schriftstückes durch Stempeldruck des Beglaubigungsvermerkes nebst dem Namen des beglaubigenden Anwaltes?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E5D0335
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