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Aktenzeichen I 11/84

Datum 01.03.1884

Leitsatz Genügt bei der Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher die Beglaubigung der zuzustellenden Abschrift des Schriftstückes durch Stempeldruck des Beglaubigungsvermerkes nebst dem Namen des beglaubigenden Anwaltes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E5D0335

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