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Aktenzeichen III 79/85
Datum 16.06.1885
Leitsatz Steht dem Dritten, bei welchem vom Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsbeamten in dessen Gewahrsame befindliche Sachen gepfändet worden sind, zu deren Herausgabe er sich nicht bereit erklärt hat, die Spolienklage zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E660358
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