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Aktenzeichen I 81/85
Datum 17.06.1885
Leitsatz Umfaßt der in Abs. 3 des §. 70 des Gerichtsverfassungsgesetzes für die Landesgesetzgebung gemachte Vorbehalt nur die von einem Staatsbeamten in eigener Person erhobenen Ansprüche?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E670366
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