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Aktenzeichen I 432/84

Datum 21.01.1885

Leitsatz Gegen wen ist die Klage, welche wegen einer persönlichen Forderung an einen ausländischen Schuldner, über dessen Vermögen im Auslande der Konkurs eröffnet ist, bei einem deutschen Gerichte, in dessen Bezirke Vermögensgegenstände des Schuldners sich befinden, erhoben wird, und worauf ist der Klagantrag zu richten? Kann die Klage gegen den Schuldner, vertreten durch seine Konkursverwalter, gerichtet werden, wenn der Schuldner eine Aktiengesellschaft ist? Wirkung des Konkurses auf die Organisation der Aktiengesellschaft, insbesondere nach belgischem und französischem Rechte.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E740412

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