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Aktenzeichen III 235/32
Datum 03.02.1933
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen muß sich der durch Verschulden seines Berufungsanwalts Geschädigte ein Verschulden seines Verkehrsanwalts entgegenhalten lassen? 2. Zur Unterbrechung des ursächlichen Zusammenhangs.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C010001
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