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Aktenzeichen VII 270/32

Datum 17.02.1933

Leitsatz Müssen bei einer Lebensversicherung Willenserklärungen des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung, namentlich die Bestimmung eines Bezugsberechtigten, dem Versicherer zugehen, um rechtswirksam zu sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C060030

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