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Aktenzeichen VII 270/32
Datum 17.02.1933
Leitsatz Müssen bei einer Lebensversicherung Willenserklärungen des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung, namentlich die Bestimmung eines Bezugsberechtigten, dem Versicherer zugehen, um rechtswirksam zu sein?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C060030
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