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Aktenzeichen V 174/32
Datum 18.02.1933
Leitsatz 1. Kann sich der Erwerber einer Briefgrundschuld auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs berufen, wenn er schon vor der Eintragung des Veräußerers von diesem die Abtretungserklärung erhalten und mit ihm wegen des Briefes eine Vereinbarung getroffen hat, die nach den §§ 1117, 1154 BGB. die Übergabe ersetzt? 2. Zur Anwendung des Hypothekenmoratoriums vom 11. November 1932.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C070035
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