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Aktenzeichen I 139/32

Datum 25.02.1933

Leitsatz 1. Kann der Dienstherr, nach Überlassung der Kenntnis einer Angestelltenerfindung durch den Angestellten an einen Dritten, die Übertragung des von diesem angemeldeten und erlangten Patents nach den Grundsätzen der sog. Patentvindikation oder nur nach den Grundsätzen über Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung verlangen? 2. Kann der Dienstherr eine Erfindung des Angestellten, die dieser während eines Urlaubs am Ende der Dienstzeit gemacht hat, für sich beanspruchen? 3. Liegt eine fertige Diensterfindung schon dann vor, wenn der Angestellte die grundlegenden technischen Gedanken der Erfindung erkannt hat, oder ist dazu erforderlich, daß eine für jene Patentanmeldung ausreichende Lösung der technischen Aufgabe fertig vorhanden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C0A0053

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