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Aktenzeichen VIII 512/32

Datum 27.02.1933

Leitsatz Inwieweit ist die Kündigung nach Kap. III § 1 des Zweiten Teils der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 (Art. 9 Abs. 2 der Verordnung über die außerordentliche Mietkündigung vom 23. Dezember 1931) ausgeschlossen, wenn sie die wirtschaftliche Einheit des Miet- oder Pachtverhältnisses mit anderen Abmachungen der Beteiligten aufheben würde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C0C0065

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