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Aktenzeichen VII 335/32

Datum 10.03.1933

Leitsatz Wann entsteht der auf Grund der Abtretung der Grundfläche (oder ihrer Freilegung) nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 erwachsende Entschädigungsanspruch? Geht er von selbst auf den Nachfolger im Grundstückseigentum über?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C180107

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