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Aktenzeichen VII 363/32
Datum 10.03.1933
Leitsatz 1. Ist der Abtretungsstempel zu entrichten, wenn zum Zweck der Eigentumsübertragung nach § 931 BGB. die Abtretung des Anspruchs auf Herausgabe beweglicher Sachen beurkundet worden ist? 2. Zur Berechnung der Stempelabgabe in einem solchen Fall.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C190114
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