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Aktenzeichen III 239/32

Datum 14.03.1933

Leitsatz Haftet der Preußische Staat oder der Kreis, wenn ein preußischer Kreiskommunalbeamter, der vom Landrat mit der Wahrnehmung staatlicher Geschäfte beauftragt worden ist, hierbei in Ausübung der ihm anvertrauten öffentlichen Gewalt Amtspflichtverletzungen begeht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C1B0126

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