zurück

Aktenzeichen I 226/32

Datum 25.03.1933

Leitsatz 1. Über Patenterschleichung, wenn der Anmelder nachträglich patenthindernde Umstände erfährt und nicht mitteilt, nachdem er zuvor auf Erfordern der Erteilungsbehörde eine Erklärung über den Stand der Technik abgegeben hatte, wonach der Patenterteilung nichts im Wege stand. 2. Über Patenterschleichung in der Weise, daß der Anmelder Mitbewerber, die über eine offenkundige Vorbenutzung der Erfindung unterrichtet sind, in Kenntnis dieses Umstandes davon abhält, dies der Erteilungsbehörde gegenüber geltend zu machen. 3. Über sittenwidrige Herbeiführung der Patentruhe nach Erteilung des Patents und Nichtigkeit der hierüber mit Mitbewerbern getroffenen Abreden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C260184

Download PDF

zurück