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Aktenzeichen V 5/33
Datum 01.04.1933
Leitsatz 1. Inwieweit kann bei Klagen auf Geldleistungen von ziffermäßiger Angabe des geforderten Betrags im Klagantrag abgesehen werden? 2. Welche Bedeutung kommt der Angabe eines Mindestbetrags der geforderten Zahlung zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C2A0211
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