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Aktenzeichen VI 380/32

Datum 03.04.1933

Leitsatz 1. Was bedeutet es, wenn jemand erklärt, er stehe hinter einer Vertragspartei und hafte mit seinem Vermögen? 2. Bedarf die Bürgschaft für den Grundstücksverkäufer der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C2B0216

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