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Aktenzeichen VII 13/33
Datum 28.04.1933
Leitsatz Wird eine Gesellschaftssteuerschuld, für welche die Anmeldepflicht verletzt wurde, auch dann schon eine Woche nach ihrem Entstehen fällig, wenn das Finanzamt später eine Zahlungsfrist bestimmt, oder tritt in diesem Fall die Fälligkeit erst mit Ablauf der Zahlungsfrist ein?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C360307
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