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Aktenzeichen II 307/32
Datum 12.05.1933
Leitsatz 1. Ist der Vermieter, der von einer Konsumgenossenschaft, welcher er angehört, Kohlen bezieht, bei der Umlegung der Sammelheizungskosten auf die Mieter verpflichtet, die ihm von der Genossenschaft gewährte "Kohlenrückvergütung" den Mietern zugutekommen zu lassen? 2. Sind unrichtige Angaben über diese Verpflichtung des Vermieters in Werbeschreiben der Genossenschaft "Angaben über geschäftliche Verhältnisse" nach § 3 UnlWG.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C390322
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