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Aktenzeichen I 299/32

Datum 17.05.1933

Leitsatz 1. Inwieweit muß sich der Verpfänder, der die Rückgabe des Pfandes verlangt, zur Befriedigung des Pfandgläubigers erbieten? 2. Kann der Schuldner, der sich auf die Unwirksamkeit von Börsentermingeschäften beruft, diese Unwirksamkeit nur für einen Teil der Geschäfte geltend machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C3C0345

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