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Aktenzeichen IX 306/31

Datum 06.04.1932

Leitsatz 1. Welchen Anforderungen muß das Grundurteil bei einer Schadensersatzklage genügen, die ein einheitliches Begehren auf einen Sachverhalt stützt, der mehrere Tatbestände von verschiedener rechtlicher Bedeutung umfaßt? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Beleidigte Vermögensschadensersatz fordern, unter welchen Schmerzensgeld verlangen und unter welchen auf Unterlassung der Beleidigungen klagen? 3. In welchem Verhältnis steht § 824 BGB. zu § 823 Abs. 2 das. in Verbindung mit §§ 185 flg. StGB.? 4. Welche Anforderungen sind an Prozeßschriftsätze, Eingaben an den Anwaltskammervorstand und ähnliche schriftliche Äußerungen aus dem Gesichtspunkt des Ehrenschutzes zu stellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C460392

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