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Aktenzeichen V 392/32

Datum 21.06.1933

Leitsatz 1. Haftet der Staat dem geschädigten Zeitungsverlag auf Schadensersatz, wenn die Landesjustizverwaltung in die Ausübung des richterlichen Ermessens bei Auswahl der Zeitungen für die Bekanntmachung gerichtlicher Verfügungen eingegriffen hat? 2. Kann die Landesjustizverwaltung allgemeine Anordnungen darüber treffen, welche Zeitungen von den Gerichtsvollziehern für öffentliche Bekanntmachungen zu verwenden sind? 3. Kann ein Zeitungsverlag Schadensersatzansprüche gegen den Staat daraus herleiten, daß die Landesjustizverwaltung den Gerichtsvollziehern durch allgemeine Anordnung untersagt hat, die in dem Verlag erscheinenden Zeitungen für öffentliche Bekanntmachungen zu verwenden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C4B0423

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