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Aktenzeichen III 344/32

Datum 28.03.1933

Leitsatz Kann ein Reichsbeamter, dessen Anspruch auf Pensionserhöhung von der obersten Reichsbehörde als unbegründet abgelehnt worden ist, diesen Anspruch trotz Ablaufs der Ausschlußfrist des § 150 Abs. 1 RGB. später noch gerichtlich geltend machen, wenn der von der obersten Reichsbehörde eingenommene Rechtsstandpunkt inzwischen durch höchstrichterliche Entscheidung für unzutreffend erklärt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D030067

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