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Aktenzeichen III 206/32

Datum 28.04.1933

Leitsatz 1. Kann der von einem Zahnärzteverband mit einer Kassenvereinigung ohne Genehmigung der obersten Verwaltungsbehörde abgeschlossene und daher nichtige Gesamtvertrag in eine Mehrzahl von rechtswirksamen Gesamtverträgen des Zahnärzteverbandes mit den einzelnen Krankenkassen umgedeutet werden? 2. Ist für das Zustandekommen des Einzelvertrags zwischen Zahnarzt und Krankenkasse die schriftliche Erklärung des zugelassenen Zahnarztes erforderlich und genügend, daß er den Gesamtvertrag für sich als bindend anerkenne?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D040071

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