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Aktenzeichen VII 10/33

Datum 28.04.1933

Leitsatz Ist die Anwendung des § 101 des Versicherungsvertragsgesetzes auch auf solche Fälle zu erstrecken, wo der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherungsnehmer mit Erfolg angefochten hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D050082

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