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Aktenzeichen II 416/32

Datum 16.06.1933

Leitsatz 1. Über die Rechtslage von ausgeschiedenen, der Genossenschaft aber wieder beigetretenen Genossen im Fall der Auflösung der Genossenschaft innerhalb der Frist von sechs Monaten nach dem Ausscheiden. 2. Können in solchem Fall bei der eingetragenen Genossenschaft m. b. H. die fraglichen Genossen zur Vorschußberechnung sowohl nach ihrer alten als auch nach ihrer neuen Beteiligung herangezogen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D130178

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