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Aktenzeichen VI 34/33

Datum 19.06.1933

Leitsatz 1. Kann ein Abfindungsvergleich, der über einen Unterhaltsanspruch geschlossen worden ist, durch Richterspruch geändert werden, weil sich die vorausgesetzten Verhältnisse geändert haben? 2. Steht dem Unterhaltspflichtigen, der als persönlicher Schuldner zur Aufwertung einer früher durch Hypothek gesicherten Forderung herangezogen worden ist, ein Ausgleichsanspruch zu, wenn er zum Zweck der Abfindung die Verpflichtung zur lastenfreien Übereignung des Grundstücks übernommen und erfüllt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D160198

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