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Aktenzeichen V 419/32

Datum 21.06.1933

Leitsatz 1. Folgt aus der Rückwirkung einer behördlichen Genehmigung des Erwerbs von Grundeigentum, daß eine vom Erwerber vorher ausgesprochene Kündigung und ein vorher (nach Ablauf der Kündigungsfrist) von ihm gemachtes Angebot der Rückzahlung einer Grundschuld trotz der Ablehnung durch den Gläubiger als für diesen verbindlich gelten? 2. Hat der Verzug des Aufwertungshypothekengläubigers mit der Annahme des Aufwertungsbetrags Einfluß auf die Berechnung des Barwerts? 3. Kann der Nießbraucher eines Grundstücks die Zahlung von Zinsen der für ihn darauf eingetragenen Grundschulden verlangen, wenn die Ausübung des Nießbrauches gemäß §§ 1052, 1054 BGB. einem gerichtlichen Verwalter übertragen worden ist? 4. Kann der Nießbraucher beim Erlöschen seines Rechts mit der Erteilung der Löschungsbewilligung zurückhalten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D190220

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