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Aktenzeichen V 87/33

Datum 24.06.1933

Leitsatz 1. Wird durch eine Vorrangseinräumung nach § 880 Abs. 2 BGB. ein absoluter Stellentausch hervorgerufen, wenn zwischen den daran beteiligten Rechten zwar Zwischenrechte nicht eingetragen sind, das vortretende Recht aber kraft der relativen Wirkung der Rangbefugnis gemäß § 7 AufwG. und § 17 des Gesetzes über die Bereinigung der Grundbücher solchen Rechten im Range vorgeht, denen das zurücktretende Recht im Range nachsteht? 2. Wie wirkt eine solche Vorrangseinräumung im Zwangsversteigerungsverfahren bei der Verteilung des Erlöses?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D1C0235

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