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Aktenzeichen VIII 100/33

Datum 03.07.1933

Leitsatz Ist dem Erfordernis, daß der Klagantrag bestimmt sein muß, auch genügt, wenn sich bei einem Anspruch auf Schadensersatz wegen Erwerbsbeschränkung, der zugleich auf unerlaubte Handlung und auf Vertrag gestützt wird, der Kläger vorbehält, ob er Kapitalabfindung oder Rente verlangen will?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D260304

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