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Aktenzeichen IV 138/33

Datum 13.07.1933

Leitsatz 1. Darf der geschiedene Ehegatte, dem die Sorge für die Person des Kindes zusteht, das Kind ins Ausland mitnehmen, auch wenn dadurch dem anderen Ehegatten das Recht zum persönlichen Verkehr dauernd unmöglich gemacht wird? 2. In welcher Weise ist ein Streit hierüber auszutragen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D2B0319

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