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Aktenzeichen III 92/33
Datum 11.07.1933
Leitsatz 1. Wieweit greift § 49 Abs. 1 des Reichsgesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts vom 30. Juni 1933 (RGBl. I S. 433) in wohlerworbene Beamtenrechte ein? 2. Verstößt die Streichung der Zulage für die preußischen Konrektoren an Volksschulen, welche weniger als zwanzig Klassen haben, gegen wohlerworbene Beamtenrechte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D2F0342
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