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Aktenzeichen III 435/32

Datum 12.07.1933

Leitsatz Muß die Erklärung, daß gegen ein Versäumnisurteil Einspruch eingelegt werde, das Wort "Einspruch" enthalten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D300347

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