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Aktenzeichen V 111/33
Datum 12.07.1933
Leitsatz Kann der wegen Amtspflichtverletzung eines Beamten in Anspruch genommene Staat dem Geschädigten entgegenhalten, daß eine von diesem allgemein mit der Besorgung einschlägiger Angelegenheiten betraute Person nach Begehung des Amtsversehens, aber vor Eintritt eines Schadens die Abwendung der Schädigung schuldhaft versäumt habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D310353
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