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Aktenzeichen VIII 83/33

Datum 13.07.1933

Leitsatz 1. Inwieweit steht die Unterlassung der ordentlichen Kündigung dem Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung entgegen? 2. Kann ein nach dem 15. Juli 1931 geschlossener Vergleich über das Mietverhältnis die außerordentliche Kündigung ausschließen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D330361

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