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Aktenzeichen VII 116/33
Datum 19.09.1933
Leitsatz 1. Ist zur Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch neben der Auflassung die Beurkundung einer förmlichen Eintragungsbewilligung notwendig? 2. Ist ein Notariatsprotokoll, das neben der Auflassung auch die Beurkundung der Eintragungsbewilligung enthält, vom Protokollstempel befreit?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D360374
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