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Aktenzeichen III 5/33

Datum 20.06.1933

Leitsatz 1. Zum Umfang und Inhalt der Fürsorgepflicht des Staates und der öffentlichen Körperschaften gegenüber ihren Beamten. 2. Ist der Beamte verpflichtet, bei Fürsorgepflichtverletzungen, die ihm gegenüber begangen werden, seine Belange durch Beschwerde zu wahren? Muß er sich hierbei ein Verschulden derjenigen Personen entgegenhalten lassen, deren er sich zur Wahrnehmung seiner Rechte bedient?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D380385

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