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Aktenzeichen III 57/33

Datum 12.07.1933

Leitsatz Steht das hamburgische Gesetz zur Herabsetzung der Altersgrenze vom 28. August 1931 in Widerspruch mit Art. 129 Abs. 1 Satz 3 RVerf. und mit den Grundsätzen, welche die Rechtsprechung des Reichsgerichts über die Zulässigkeit der Bestimmung von Altersgrenzen aufgestellt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D3A0394

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