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Aktenzeichen IV B 48/33

Datum 18.09.1933

Leitsatz Ist das für die Einlegung der Berufung infolge von Armut der Partei bestehende Hindernis schon zu dem Zeitpunkt gehoben, wo ihr die Nachricht von der Versagung des Armenrechts zugeht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D3B0399

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