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Aktenzeichen VII 66/33

Datum 22.09.1933

Leitsatz 1. In welchem Umfange kann der Versicherungsnehmer den Verletzten ermächtigen, die Ansprüche aus dem Haftpflichtversicherungsvertrage unmittelbar gegen den Versicherer gerichtlich geltend zu machen? 2. Welche rechtliche Bedeutung hat eine Deckungszusage, durch die Haftpflichtversicherungsschutz zugesagt wird gegen Ansprüche von Verletzten, wenn der Versicherungsnehmer durch Erklärung gegenüber Verwaltungsbehörden die Haftung für die eigentlichen Schädiger übernommen hat? 3. Zur Rechtsstellung des Abschlußagenten, auch im Hinblick auf §§ 276, 278 BGB.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D3E0410

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