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Aktenzeichen VII 111/33

Datum 22.09.1933

Leitsatz Erstreckt sich der in der Fernsprechordnung für die Reichspost vorgesehene Haftungsausschluß auch auf Schaden, den ihre Angestellten bei Einrichtung eines Fernsprechanschlusses anrichten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D3F0420

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