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Aktenzeichen II 148/33
Datum 10.10.1933
Leitsatz 1. Kann ein Prokurist einer offenen Handelsgesellschaft mit deren Gesellschaftern eine stille Gesellschaft oder eine bürgerlichrechtliche Gesellschaft bilden, die denselben Zweck verfolgt wie die offene Handelsgesellschaft? 2. Unter welchen Umständen ist kein Arbeitnehmer- oder arbeitnehmerähnliches Verhältnis, sondern ein Gesellschaftsverhältnis der vorbezeichneten Art anzunehmen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E030013
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