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Aktenzeichen III 30/33

Datum 24.10.1933

Leitsatz 1. Ist das Reichsgesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts vom 30. Juni 1933 -- BRÄndG. -- (RGBl. I S. 433) im Rechtszuge der Revision auch dann anzuwenden, wenn das angefochtene Berufungsurteil vor seinem Inkrafttreten verkündet worden ist? 2. Wann findet auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes ein anhängiger Rechtsstreit seine Erledigung im Sinne von § 78 das.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E080052

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