zurück
Aktenzeichen VII 128/33
Datum 06.10.1933
Leitsatz Kann der Berufungskläger, der den in der Berufungsbegründungsschrift gestellten Antrag wegen beschränkter Armenrechtsbewilligung nach Ablauf der Berufungsfrist und der Berufungsbegründungsfrist eingeschränkt hat, den Antrag wieder erweitern, wenn ihm später das Armenrecht in weiterem Umfang erteilt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E0B0063
zurück