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Aktenzeichen VII 128/33

Datum 06.10.1933

Leitsatz Kann der Berufungskläger, der den in der Berufungsbegründungsschrift gestellten Antrag wegen beschränkter Armenrechtsbewilligung nach Ablauf der Berufungsfrist und der Berufungsbegründungsfrist eingeschränkt hat, den Antrag wieder erweitern, wenn ihm später das Armenrecht in weiterem Umfang erteilt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E0B0063

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