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Aktenzeichen VII 79/33
Datum 13.10.1933
Leitsatz 1. Bezieht sich § 101 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes auf den Fall, daß der Anspruch des Versicherungsnehmers auf die Versicherungssumme nach § 12 Abs. 1 das. verjährt ist? 2. Muß sich der Hypothekengläubiger im Rahmen der §§ 1127 flg. BGB. die Einrede entgegensetzen lassen, daß der Anspruch des Versicherungsnehmers verjährt sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E0C0066
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