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Aktenzeichen VII 107/33

Datum 20.10.1933

Leitsatz Ist der Grundsatz des § 92 Abs. 2 ZPO. auch zu Gunsten des Berufungsbeklagten anwendbar, der mit seinem auf Zurückweisung der Berufung gerichteten Antrag durchdringt bis auf eine geringfügige, keine besonderen Kosten verursachende Abänderung zum Vorteil des Berufungsklägers?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E0E0083

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