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Aktenzeichen II 30/33

Datum 20.10.1933

Leitsatz Ist der Zwangsverwalter, der Wasser bezieht, berechtigt und verpflichtet, Wassergeldrückstände des Schuldners zu bezahlen, wenn die Lieferungsbedingungen des mit einem tatsächlichen Monopol ausgestatteten Wasserwerks bestimmen, daß der Besitznachfolger für rückständige Wassergelder hafte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E0F0085

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