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Aktenzeichen II 110/33

Datum 13.10.1933

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen haftet derjenige, der in das Geschäft eines Einzelkaufmanns als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten ist, für die vor seinem Eintritt entstandenen Geschäftsverbindlichkeiten, wenn er den Gesellschaftsvertrag wegen arglistiger Täuschung mit Erfolg anficht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E110098

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