Aktenzeichen II 100/33
Datum 24.10.1933
Leitsatz 1. Wie ist die Rechtslage, wenn der Vorsitzende der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft die Ablehnung eines Antrags verkündet, der beim Nichtmitzählen der Stimmen angenommen gewesen wäre, die einem gesetzlichen Stimmverbot zuwider abgegeben worden sind? 2. Kann mit der Anfechtungsklage nur die Vernichtung des angefochtenen Generalversammlungsbeschlusses oder auch die Feststellung der Annahme des durch den Beschluß abgelehnten Antrags erreicht werden? 3. Gilt das Stimmrechtsverbot des § 266 Abs. 1 Satz 2 n. F. HGB. auch für Beschlüsse über die Bestellung von Prüfern zur Prüfung der Bilanz und gewisser Geschäftsvorgänge eines vor dem 1. Oktober 1931 zu Ende gegangenen Geschäftsjahrs?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E140123
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